Am Anfang war das Wort.
Als Philippus näher kam, hörte er ihn, den Kämmerer der Königin, den Propheten Jesaja lesen. „Verstehst du auch was du da liesest?” fragte er. Jener erwiderte: „Wie könnte ich‘s, wenn mich niemand anleitet?” Er ersuchte Philippus, aufzusteigen und bei ihm Platz zu nehmen. (Apostelgeschichte, Kapitel 8, Verse 30–32)
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte sowie Auszubildende und Praktikanten bilden das Team. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit anderen Berufskollegen, Rechtsanwälten und Notaren. Mit dieser Mannschaft sollten auch Ihre Fragen beantwortet, und Ihre Probleme gelöst werden können. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Für ihre Tätigkeit erhalten Steuerberater eine Vergütung. Reine Informationsgespräche im Rahmen einer Mandatsanbahnung sind in unserer Kanzlei kostenfrei. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die Gebühren für die erbrachten Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich kommt die Wertgebühr zum Ansatz. Diese richtet sich nach dem Wert des Interesses. Die konkrete Gebührenhöhe kann nur auf detaillierte Anfrage mitgeteilt werden. Daneben stehen dem Steuerberater ein Auslagenersatz für Post-, Telekommunikations- und Schreibauslagen sowie Reisekosten zu.
Für einige Tätigkeiten sieht die Steuerberatervergütungsverordnung eine Zeitgebühr vor. Für Tätigkeiten des Steuerberaters, die nicht zu seinen Vorbehaltsaufgaben zählen, aber mit seinem Beruf vereinbar sind (z.B. Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, betriebswirtschaftliche Beratung), gelten weitere Gebührenvorschriften, insbesondere individuell vereinbarte Honorarsätze.
Zum Zweck einer vereinfachten Abrechnung und einer sichereren Kalkulation können für laufend auszuführende Tätigkeiten auch Pauschalvergütungen vereinbart werden.