AM ANFANG WAR DAS WORT.
Lassen Sie mich bitte mit folgenden Worten aus der Bibel (Apostelgeschichte, Kapitel 8, Verse 30–32) beginnen:
Als Philippus näher kam, hörte er ihn, den Kämmerer der Königin in Mohrenland, den Propheten Jesaja lesen. „Verstehst du auch was du da liesest?” fragte er. Jener erwiderte: „Wie könnte ich‘s, wenn mich niemand anleitet?” Er ersuchte Philippus, aufzusteigen und bei ihm Platz zu nehmen.
Ich hoffe, Sie empfinden es nicht als anmaßenden Vergleich mit Philippus, wenn ich Sie hiermit einlade, bei mir „Platz zu nehmen”, und damit den Willen verbinde, Ihnen ein wenig behilflich zu sein, in etwa zu verstehen, was Sie da in den letzten Monaten und Jahren an Änderungen im Steuerrecht hinnehmen durften und mussten.
Ihr Johann Birkel,
Steuerberater
KANZLEI
Der Kanzleiinhaber ist seit Juli 1995 selbständig als Steuerberater tätig. Die heutige Einzelpraxis war Teil einer mittelgroßen Steuerberatungspraxis in der Herr Johann Birkel als Sozius tätig gewesen ist.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerfachwirte und Steuerfachangestellte sowie Auszubildende und Praktikanten bilden das Team.
Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit anderen Berufskollegen, Rechtsanwälten und Notaren. Mit dieser Mannschaft sollten auch Ihre Fragen beantwortet, und Ihre Probleme gelöst werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
TEAM
Bei steuerlichen Fragen können Sie uns persönlich in den Kanzleizeiten zwischen 9.00 und 17.00 Uhr besuchen oder individuelle Termine vereinbaren.
Spichernstraße 15, 10777 Berlin
030. 88 71 48 0
mail@birkel.biz
LEISTUNGEN
Optimale Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht und Steuerbelastungsvergleiche
Steuerliche Gestaltungen und wirtschaftliche Beratung bei Gründung, Umwandlung, Veräußerung und Liquidation von Unternehmen
Steuerliche Auswirkungen geplanter wirtschaftlicher Entscheidungen
Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuerbilanzen unter Nutzung der Gestaltungs- und Wahlrechte
Erstellung aller Steuererklärungen für Unternehmen, Gesellschafter und private Klienten
Betreuung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung
Erstellung der Buchführung mit Kontierung, Eingabe und Auswertung
Einrichtung, Betreuung und Beratung bei der Buchführung des Mandanten im eigenen Haus
Lohn- und Gehaltsabrechnungsservice
Optimale Rechtsform des Unternehmens
Hilfeleistung bei der Auswahl von qualifizierten Mitarbeitern
Fortbildung der Mitarbeiter der Mandanten bezüglich Buchführung, Rechnungswesen und Steuern
Beratung in Finanzierungsfragen
Einrichtung, Umstellung, Verbesserung des Rechnungswesens
Einrichtung und Analyse kurzfristiger Erfolgsrechnungen
Einrichtung und Analyse von Kostenrechnungen
Unterstützung bei Planung und Erstellung von Budgets und Planabschlüssen, Liquiditätsplanung
Kostenloses Erstgespräch mit dem/der Existenzgründer/in mit Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung
Prüfung der Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens
Erstellung des Finanzierungsplanes und Analyse von Finanzierungsmöglichkeiten
Unterstützung bei der Erarbeitung von Unternehmenskonzepten, Planungsrechnungen
Vorbereitung und ggf. Teilnahme an Bankgeprächen
Öffentliche Finanzierungshilfen/Förderprogramme
Rechtsformwahl
Steuerbelastungsvergleich
Steuerliche Vertragsgestaltung
GEBÜHREN
Steuerberater erbringen anspruchsvolle Beratungsleistungen. Die hohe Qualität dieser Leistungen wird durch Ablegung einer staatlichen Prüfung gewährleistet. Für ihre Tätigkeit erhalten Steuerberater eine Vergütung. Reine Informationsgespräche im Rahmen einer Mandatsanbahnung sind kostenfrei. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die Gebühren für die erbrachten Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich kommt die Wertgebühr zum Ansatz. Diese richtet sich nach dem Wert des Interesses. Die konkrete Gebührenhöhe kann nur auf detaillierte Anfrage mitgeteilt werden. Daneben stehen dem Steuerberater ein Auslagenersatz für Post-, Telekommunikations- und Schreibauslagen sowie Reisekosten zu.
Für einige Tätigkeiten sieht die Steuerberatervergütungsverordnung eine Zeitgebühr von maximal 70,00 Euro netto je angefangene halbe Stunde vor. Für Tätigkeiten des Steuerberaters, die nicht zu seinen Vorbehaltsaufgaben zählen, aber mit seinem Beruf vereinbar sind (z.B. Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, betriebswirtschaftliche Beratung), gelten andere Gebührenvorschriften zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zum Zweck einer vereinfachten Abrechnung und einer sichereren Kalkulation können für laufend auszuführende Tätigkeiten auch Pauschalvergütungen vereinbart werden.
AKTUELLES
KONTAKT
Für steuerliche Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Sie können uns auch persönlich in den Kanzleizeiten zwischen 9.00 und 17.00 Uhr besuchen oder individuelle Termine vereinbaren.
Johann Birkel | Steuerberater
Spichernstraße 15
10777 Berlin
T. 030. 88 71 48 0
F. 030. 88 71 48 71
mail@birkel.biz